Gesetzgebung - 28. Juni 2024

Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.06.2024

Der Bundestag hat am Donnerstag, 27. Juni 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung“ (20/11849) in erster Lesung beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist dabei der Rechtsausschuss.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Beurkundungsverfahren sei derzeit grundsätzlich papiergebunden ausgestaltet, schreibt die Regierung. Die Errichtung elektronischer Dokumente zum Zwecke der öffentlichen Beurkundung sehe das Beurkundungsgesetz nur punktuell vor. Derweil erfolge die Verwahrung notarieller Urkunden seit dem Jahr 2022 elektronisch im sogenannten Elektronischen Urkundenarchiv. Auch die Aktenführung bei den Gerichten könne elektronisch erfolgen. Ab dem 1. Januar 2026 sei die elektronische Aktenführung bei den Gerichten verpflichtend.

Ebenfalls in hohem Maße elektronisch laufe heute der Vollzug notariell beurkundeter Rechtsgeschäfte und sonstiger Rechtsvorgänge ab, heißt es weiter. So werde die Kommunikation zwischen Notariaten und Gerichten zu einem großen Teil elektronisch abgewickelt. Der Kontakt mit Behörden sowie mit Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen solle ebenfalls zunehmend auf elektronischem Weg erfolgen.

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv