EU-Recht - 1. Juli 2024

EU-Kommission fordert von Temu und Shein mehr Informationen über die Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienstleistungen

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 08.06.2023

Die EU-Kommission hat den Online-Marktplätzen Temu und Shein förmliche Auskunftsersuchen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) übermittelt. Bis zum 12. Juli müssen sie weitere Informationen vorlegen, wie sie die Verpflichtungen im Rahmen DSA einhalten.

Konkret geht es um den Mechanismus, der es Nutzerinnen und Nutzern ermöglicht, illegale Produkte zu melden und um Online-Schnittstellen, die so gestaltet sein sollten, dass die Nutzer nicht durch so genannte „Dark Patterns“ getäuscht oder manipuliert werden. Außerdem betrifft das Auskunftsersuchen den Jugendschutz, die Transparenz von Empfehlungssystemen, die Rückverfolgbarkeit von Händlern und die Gestaltung der Benutzeroberfläche.

Diese Durchsetzungsmaßnahme beruht auch auf einer Beschwerde, die von Verbraucherorganisationen bei der Kommission eingereicht wurde.

Nächste Schritte

Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Eröffnung eines Verfahrens gemäß Artikel 66 des DSA bedeuten.

Gemäß Artikel 74 (2) des DSA kann die Kommission Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben in der Antwort auf ein Auskunftsersuchen verhängen. Im Falle einer Nichtbeantwortung kann die Kommission beschließen, die Informationen durch Entscheidung anzufordern. In diesem Fall könnte die nicht fristgerechte Beantwortung zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.

Nach ihrer Einstufung als sehr große Online-Plattformenunterliegen Temu und Shein der Aufsicht der Kommission, auch im Hinblick auf die allgemeinen Verpflichtungen des DSA, das am 17. Februar 2024 in Kraft trat und Gegenstand des heute übermittelten Auskunftsersuchens ist. Temu und Shein haben ab der Benennung vier Monate Zeit, um die strengeren Vorschriften des DSA zu erfüllen, insbesondere die Verpflichtung, alle von ihren Diensten ausgehenden systemischen Risiken, wie die Verbreitung unsicherer und gefälschter Produkte, ordnungsgemäß zu bewerten und zu mindern.

Quelle: EU-Kommission