Gesetzgebung - 21. Juni 2024

Gesetzentwurf zur elektronischen Präsenzbeurkundung

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.06.2024

Das Beurkundungsverfahren soll weiter digitalisiert werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung“ (20/11849) vorgelegt. Ziel des Entwurfes sei es, „Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente zum Zwecke der Beurkundung durch Notarinnen und Notare wie auch durch andere Urkundenstellen“ erheblich auszuweiten. Bislang sehe das Beurkundungsgesetz nur punktuell die Errichtung elektronischer Dokumente zum Zwecke der öffentlichen Beurkundung vor.

„Kernstück der Neuregelung ist die Ermöglichung der Aufnahme elektronischer Niederschriften zur Beurkundung von Willenserklärungen in Gegenwart der Urkundsperson. Auch für sonstige Beurkundungen werden die Möglichkeiten zur Errichtung elektronischer Dokumente anstelle von papierförmigen Urkunden ausgeweitet“, heißt es in dem Entwurf. Änderungen sind in insgesamt zehn Gesetzen vorgesehen, darunter in der Bundesnotarordnung und im Beurkundungsgesetz.

Wie die Bundesregierung ausführt, soll die jeweilige Urkundenstelle grundsätzlich darüber entscheiden, ob in einem Beurkundungsverfahren eine papierförmige Urkunde oder ein elektronisches Dokument genutzt wird. Ein Wahlrecht der Beteiligten bestehe damit nicht, gleiches gelte für die Beglaubigung von eigenhändigen elektronischen Unterschriften und Handzeichen. „Anderes kann gelten, wenn etwa zwingend eine papierförmige Urschrift der Urkunde benötigt wird, etwa im Falle von Vollmachten oder bei zur Verwendung im Ausland bestimmten Erklärungen“, heißt es weiter.

Der Gesetzentwurf ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig. Die Bundesregierung hat den Entwurf der Länderkammer als „besonders eilbedürftig“ zugeleitet. Die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung liegen noch nicht vor.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 435/2024