Gesetzgebung - 2. Juli 2024

Anhörung zur Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft – Agrarverbände plädieren für steuerliche Risikoausgleichsrücklage

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.07.2024

Für eine steuerliche Risikoausgleichsrücklage haben sich Verbände der Landwirtschaft am Montag, 1. Juli 2024, bei einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses ausgesprochen. Insbesondere Landwirte in Ostdeutschland würden davon stärker profitieren als von der von der Bundesregierung geplanten Tarifglättung in der Einkommensteuer, machte Klaus Wagner deutlich, Präsident des Thüringer Bauernverbands. „Wir nehmen die Tarifglättung gern mit, aber für 80 Prozent der Landwirte in Ostdeutschland ist das eine Enttäuschung“, sagte Wagner, der auf Einladung der CDU/CSU-Fraktion geladen war.

Die Tarifglättung soll Landwirte entlasten. SP, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wollen mit ihrem Gesetzentwurf zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (20/11947) die steuerliche Progressionswirkung abmildern, indem die Steuer auf einen Betrag gesenkt wird, der sich ergäbe, wenn über drei Jahre hinweg gleichmäßige Einkünfte erwirtschaftet worden wären.

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Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

Die Koalitionsfraktionen wollen mit ihrem Gesetzentwurf (20/11947) eine steuerliche Tarifermäßigung für Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft befristet bis zum Jahr 2028 einführen. Damit wird eine Regelung wieder eingeführt, die bereits bis zum Veranlagungszeitraum 2022 galt.

Mit der Maßnahme soll die steuerliche Progressionswirkung abgemildert werden, indem die Steuer auf einen Betrag gesenkt wird, der sich ergäbe, wenn über drei Jahre hinweg gleichmäßige Einkünfte erwirtschaftet worden wären. Die Steuermindereinnahmen werden auf 150 Millionen Euro für einen Dreijahreszeitraum geschätzt. Das Gesetz gilt als zustimmungspflichtig im Bundesrat.

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv