Grundsteuer - 2. Juli 2024

Saarland – Reform der Grundsteuer: Kommunen erhalten Grundlage für die Neuberechnung der Hebesätze

FinMin Saarland, Pressemitteilung vom 01.07.2024

Ende Juni sind rund 96 % der für die Grundsteuerfestsetzung relevanten Grundstücke im Saarland neu bewertet worden. Damit wurde die vom Land gesetzte Zielmarke von 90 % übertroffen.

Auf Grundlage dieser Daten können die Kommunen nun darangehen, die ab 2025 notwendig werdenden neuen Hebesätze festzulegen. Insgesamt waren ca. 560.000 saarländische Grundstücke neu zu bewerten. Bearbeitet wurden die Erklärungen zentralisiert in den Finanzämtern Saarbrücken II, Saarlouis und St. Wendel. Finanzminister Jakob von Weizsäcker: „Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zum Gelingen der Grundsteuer-Reform entscheidend beitragen. Durch Ihren Einsatz haben die Kommunen jetzt eine gute Datengrundlage für die Festlegung der entsprechenden Hebesätze.“

Die noch ausstehenden Grundsteuerfälle werden weiter abgearbeitet. Durch die Erreichung einer Bearbeitungsquote von 96 % der grundsteuerrelevanten Fälle liefern die bisherigen Berechnungen eine belastbare Grundlage zur Neubestimmung der Hebesätze. Mit Blick auf die noch ausstehenden Bewertungen und etwaige Korrekturbedarfe erhalten die einzelnen Städte und Gemeinden die hochgerechneten Grundsteuermessbeträge auf Basis der neuen Grundsteuerwerte innerhalb einer Bandbreite. Diese Zahlen werden auch auf der Homepage des Ministeriums zur Verfügung gestellt. Die Kommunen werden somit in die Lage versetzt, die ab dem 01.01.2025 geltenden Hebesätze ab dem zweiten Halbjahr 2024 in den Räten festzulegen.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Festlegung der neuen Hebesätze fällt in die verfassungsrechtlich gesicherte kommunale Satzungsautonomie. Nachdem die Stadt- und Gemeinderäte im Rahmen ihrer jeweiligen kommunalen Satzungsautonomie über die konkrete Höhe der zukünftigen Hebesätze entschieden haben, werden diese die Grundsteuerbescheide an die Grundeigentümer versenden. Aus diesen Grundsteuerbescheiden ergibt sich dann die konkrete Grundsteuerzahllast ab dem Jahr 2025.

Quelle: Finanzministerium des Saarlandes