Existenzgründung - 28. Juni 2024

ERP-Gründungsfinanzierung künftig auch für kleine und mittlere Gemeinwohl-Unternehmen

BMWK, Pressemitteilung vom 28.06.2024

Die Bundesregierung verbessert die Fördermöglichkeiten für gemeinwohl-orientierte Unternehmen. Mit der Verbreiterung des Anwendungsbereichs des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024 ist künftig auch die Gründungsfinanzierung gemeinwohlorientierter kleiner und mittlerer Unternehmen möglich. Damit setzt die Bundesregierung die Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen weiter um. Konkret soll der Kreditzugang gemeinwohlorientierter Unternehmen zu Förderkreditprogrammen der KfW verbessert werden. Die ERP-Wirtschaftsplangesetz-2024-Erweiterungsverordnung wird heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

„Gerade angesichts tiefgreifender Veränderungen werden Zukunftsgestalterinnen und Zukunftsgestalter gebraucht, die neue und vielfältige Wege für die notwendigen Transformationen gehen. Gemeinwohlorientierte Unternehmen leisten dabei einen unverzichtbaren Beitrag und werden durch die heute verkündete Verordnung gestärkt.“

Staatssekretär Sven Giegold

Durch die rechtlichen Änderungen können zukünftig alle kleinen und mittleren gemeinnützigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Körperschaftssteuerpflicht, Zugang zu den ERP-Programmen im Bereich der Gründungsfinanzierung erhalten. Dies betrifft insbesondere das bestehende Angebot ERP-Gründerkredit StartGeld, womit Gründungen und junge Unternehmen mit Kreditbeträgen bis 125.000 Euro unterstützt werden. Damit verbessert die Bundesregierung den Finanzierungszugang für gemeinwohlorientierte Unternehmen in der wichtigen Gründungs- und frühen Festigungsphase (d. h. bis 5 Jahre nach Gründung).

Die KfW passt nun ihre IT-Systeme am, damit eine Antragstellung von gemeinnützigen Unternehmen möglich ist. Dies wird einige Monate in Anspruch nehmen. Im Anschluss können interessierte Unternehmen einen Antrag bei ihrer jeweiligen Hausbank stellen. Über den konkreten Einführungszeitpunkt informiert die KfW.

Weitere Informationen

Das ERP-Sondervermögen fördert seit 75 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus Mitteln des Marshallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. Die ERP-Mittel werden zum großen Teil über die KfW in Form von Krediten zur Verfügung gestellt.

Die Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen wurde am 13. September 2023 vom Bundeskabinett beschlossen und wird unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durch die Bundesregierung umgesetzt. Sie umfasst insgesamt 70 Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen, zum Abbau von Benachteiligungen für gemeinwohlorientierte Unternehmen und zum Ausbau bedarfsgerechter Förderung.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz