- 9. September 2024

Steuerberaterplattform realisiert Anbindung an Akteneinsichtsportal

Um die Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) für Anwenderinnen und Anwender möglichst komfortabel zu gestalten, arbeitet die Bundessteuerberaterkammer stetig an neuen funktionalen Erweiterungen.

So haben Steuerberaterinnen und Steuerberater nun die Möglichkeit, sich mittels ihrer digitalen Identität über die Steuerberaterplattform im Akteneinsichtsportal der Justiz zu authentifizieren. Die Authentifizierung ist sowohl über das SAFE-Verzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer als auch über das SAFE-Verzeichnis der Bundessteuerberaterkammer möglich. 

Das Akteneinsichtsportal der Justiz ermöglicht den zentralen Zugriff auf elektronische Akten, die von Gerichten und Staatsanwaltschaften nach erfolgreichem Akteneinsichtsgesuch bereitgestellt werden. Mehr Informationen und der Zugang zum Portal sind auf der offiziellen Website https://www.akteneinsichtsportal.de zu finden. 

Hilfe bei Registrierung auf der Steuerberaterplattform 

Die überwiegende Mehrheit der Steuerberaterinnen und Steuerberater ist bereits auf der Steuerberaterplattform registriert und hat das beSt aktiviert. Für diejenigen, die dies noch nicht getan haben, stehen die BStBK-Serviceseiten und der Termin-Service zur persönlichen Registrierungsunterstützung bereit.  

DATEV: Neue Funktionen rund um beSt mit Haupt-Release 18.0 

Auch DATEV arbeitet daran, das Nutzerlebnis weiter zu optimieren und hat daher mit dem Haupt-Release im August neue Funktionen ausgeliefert. So können nun mit dem Ausgabedialog weitere Einstellungsmöglichkeiten für Dokumente vorgenommen werden, die an eine beSt-Nachricht angehängt werden. Dazu zählen unter anderem das Zusammenfassen mehrerer Nachrichten zu einem PDF-Dokument, das Konvertieren von Dokumenten in PDF mit Lesezeichen und die Konvertierung in PDF/A. 

Wählen Anwender als Empfänger der Nachricht ein Gericht aus, werden sie automatisch auf auszufüllende Felder hingewiesen. Zusätzlich macht ein Hinweis auf Anlagen mit nicht erlaubten Dateitypen aufmerksam. Gut zu wissen: Werden diese Vorgaben nicht eingehalten, kann eine beSt-Nachricht vom Empfänger zurückgewiesen werden. 

Zusätzlich hat DATEV die Performance der Funktion „Status versendeter beSt-Nachrichten aktualisieren“ verbessert. Der Überprüfung, ob für eine versendete beSt-Nachricht ein Abholdatum vorliegt, kann nun in 20 Prozent der bisher benötigten Zeit durchgeführt werden. Beim Kopieren von Entwürfen von beSt-Nachrichten werden beSt-spezifische Felder und der Dateityp berücksichtigt. Ein kopierter Entwurf ist bereit für den Versand, wenn in der ursprünglichen Nachricht bereits ein Empfänger angegeben war. Bereits versendete oder abgerufene und abgelegte beSt-Nachrichten werden nach dem Kopieren als Struktur in DATEV DMS bzw. als ZIP-File in der Dokumentenablage eingefügt. 

Für eine bessere visuelle Trennung zwischen fachlichen und technischen Anlagen einer Nachricht werden technische Anlagen nun in einem Unterordner namens „Technischer Anhang“ angezeigt.  

Um beSt-Nachrichten vor Veränderung zu schützen, wurde mit der Auslieferung des Haupt-Release unterbunden, dass beSt-Nachrichten über die Funktion „Anhängen“ an ein Dokument angefügt werden können. 

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Ann-Kristin Schwab

Redaktion DATEV magazin

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