Abgabenordnung - 13. Juni 2024

BFH: Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO

BFH, Urteil IX R 20/23 vom 20.02.2024

Leitsatz

Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 der Abgabenordnung ist auch zulässig, wenn die unzutreffende Berücksichtigung der von einem Dritten übermittelten Daten auf einen Fehler der Finanzbehörde zurückzuführen ist.

Quelle: Bundesfinanzhof