Grundsteuer - 2. August 2024

Grundsteuer-B in Niedersachsen: Mehr als jede fünfte Gemeinde hat 2024 den Hebesatz angehoben

BdSt Niedersachsen-Bremen, Pressemitteilung vom 01.08.2024

Anhebungen fallen zudem höher aus als in den Vorjahren

Laut Erhebung des Bundes der Steuerzahler haben im Jahr 2024 insgesamt 211 der 941 niedersächsischen Kommunen mit Hebesatzrecht den Grundsteuer-B-Hebesatz angehoben. Der Vorjahresrekord (194) wurde damit übertroffen. Außerdem auffällig: Die Anhebungen fielen im Schnitt höher aus als in früheren Jahren. Waren Anhebungen um 100 Prozentpunkte (Pp) und mehr früher die absolute Ausnahme, machten sie 2024 schon mehr als jede zehnte Anhebung aus.

Als Hauptursache macht BdSt-Vorstandsmitglied Jan Vermöhlen die angespannte Finanzlage der Städte und Gemeinden aus: „Niedersachsen ist das einzige Flächenland, in dem die Kommunen seit 2019 durchgehend Finanzierungsdefizite verzeichnen. Sparsamkeit allein reicht nicht aus, um die klaffenden Lücken zu schließen. Viele greifen daher zu Steuererhöhungen – zum Leidwesen der Bürger.“ Er fordert eine Grundsatzdiskussion darüber, welche Aufgaben Kommunen künftig noch erfüllen und finanzieren sollen. Neue, politisch motivierte Aufgaben seien den Kommunen nicht zuzumuten. Auch Gemeindefusionen müssten in Betracht gezogen werden, um auf den sich verschärfenden Personalmangel in den Verwaltungen zu reagieren und gleichzeitig Kosten zu senken. Vom Land fordert Vermöhlen eine bessere Ausstattung der Kommunen mit zweckungebundenen Mitteln. Im Gegenzug sollte die Zahl der Förderprogramme drastisch reduziert werden. Diese würden zu viel Personal binden und mit fragwürdigen Anreizen einhergehen.

Im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform 2025 vermutet Vermöhlen zudem Vorzieheffekte. „Um die politisch zugesicherte Aufkommensneutralität im kommenden Jahr nicht zu gefährden, greifen Kommunen dieses Jahr bereits zur Anhebung der Hebesätze.“

Zum Hintergrund

Nach der Gewerbesteuer ist die Grundsteuer B mit landesweit zuletzt rund 1,59 Mrd. Euro (2023) die aufkommensstärkste Gemeindesteuer. Anders als die Gewerbesteuer ist sie nicht anfällig für konjunkturelle Schwankungen, weshalb sie besonders in Krisenzeiten als verlässliche Einnahmequelle dient.

Durch die Anhebung des Hebesatzes können Städte und Gemeinden die ihnen zufließenden Grundsteuereinnahmen unmittelbar erhöhen. Dabei profitieren sie davon, dass sich Mieter und Eigentümer einer Erhöhung praktisch kaum entziehen können.

Quelle: Bund der Steuerzahler Niedersachsen-Bremen