Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - 8. Oktober 2024

Änderungen für Schornsteinfeger

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.10.2024

Die Bundesregierung plant weitere Änderungen für Schornsteinfeger und hat deshalb den Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes in den Bundestag eingebracht (20/13085). In der Gesetzesbeschreibung heißt es, dass „die Stellvertreterregelungen für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger behutsam angepasst“ werden sollen.

Damit will die Regierung die Nachbesetzung von Kehrbezirken sicherstellen, „ohne das Kehrbezirkssystem zu verändern und ohne den hohen Standard bei der Betriebs- und Brandsicherheit einzuschränken“. Eine zusätzliche Vertretungsmöglichkeit für die Feuerstättenschau durch einen angestellten Schornsteinfegermeister oder Angestellten mit gleichgestellter Qualifikation („Meistergesellen“) solle den Betrieben hierbei mehr Flexibilität bieten.

Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf keine Einwände erhoben.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 654/2024