Gesetzgebung - 11. Juni 2024

Referentenentwurf eines Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetzes (RStruktFÜG)

BMF, Mitteilung vom 10.06.2024

Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds

Der Referentenentwurf sieht vor, die Altmittel des Restrukturierungsfonds (RSF) auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) zur teilweisen Tilgung des dort aufgelaufenen Fehlbetrags zu übertragen und zudem das steuerliche Betriebsausgabenabzugsverbot für etwaige ab 2024 festzusetzende Bankenabgaben aufzuheben.

Die Übertragung der Altmittel auf den FMS senkt den derzeitigen Fehlbetrag von rund 22 Mrd. Euro um rund 2,3 Mrd. Euro. Dadurch wird die Belastung der Steuerzahler in Bund und Ländern aus der Finanzmarktkrise spürbar gesenkt, und die Banken werden an den infolge der Finanzmarktkrise bei Bund und Ländern entstandenen Kosten der Finanzmarktstabilisierung teilweise beteiligt.

Die Aufhebung des steuerlichen Betriebsausgabenabzugsverbots führt zu einer Angleichung der Wettbewerbsbedingungen in der EU und ist daher positiv für den Finanzplatz Deutschland.

Quelle: Bundesministerium der Finanzen