EU-Recht - 19. August 2024

EU-Kommission richtet DSA-Auskunftsersuchen an Meta

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 16.08.2024

Im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) hat die EU-Kommission am 16. August 2024 Meta, den Anbieter von Facebook und Instagram, ein Auskunftsersuchen übermittelt. Darin fordert sie das Unternehmen nach der Einstellung von CrowdTangle am 14. August 2024 auf, weitere Informationen bereitzustellen. Es geht um die ergriffenen Maßnahmen, damit Forscher Zugang zu Daten haben, die gemäß dem DSA auf der Online-Schnittstelle von Facebook und Instagram öffentlich zugänglich sind; außerdem um die Pläne, wie Meta seine Funktionen zur Beobachtung von Wahlen und des gesellschaftlichen Diskurses aktualisiert. Insbesondere bittet die Kommission um Informationen über die Inhaltsbibliothek und die Anwendungsprogrammierschnittstelle (API) von Meta. Das schließt die Zulassungskriterien, das Antragsverfahren, die Daten, auf die zugegriffen werden kann, und die Funktionen mit ein.

Förmliches Verfahren Ende April eingeleitet

Am 30. April 2024 leitete die Kommission ein förmliches Verfahren gegen Meta im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste ein. Dieses Verfahren läuft noch. Eine der Beschwerden konzentrierte sich auf die fehlende Verfügbarkeit eines wirksamen zivilgesellschaftlichen Diskurses und eines Instruments für die Überwachung von Wahlen durch Dritte im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament und der nationalen Wahlen sowie auf Mängel bei der Bereitstellung des Zugangs von Forschern zu öffentlich zugänglichen Daten durch Meta.

Um die Bedenken der Kommission im Hinblick auf die Wahlen zum Europäischen Parlament auszuräumen, führte Meta Ende Mai in CrowdTangle neue Funktionen ein: insbesondere 27 neue öffentliche visuelle Dashboards in Echtzeit, eines für jeden Mitgliedstaat, um Dritten einen Bürgerdiskurs und eine Wahlbeobachtung in Echtzeit zu ermöglichen. Diese Funktionen wurden inzwischen eingestellt.

Frist für die Vorlage der angeforderten Informationen: 06.09.2024

Meta muss die angeforderten Informationen bis zum 6. September 2024 vorlegen. Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen, die vorläufige Maßnahmen und Beschlüsse wegen Nichteinhaltung umfassen könnten. Die Kommission kann auch Verpflichtungszusagen von Meta akzeptieren, mit denen die im Verfahren aufgeworfenen Probleme behoben werden sollen.

Sanktionsmöglichkeiten

Nach Artikel 74 Absatz 2 des Gesetzes über digitale Dienste kann die Kommission Geldbußen wegen unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Informationen in Beantwortung eines Auskunftsersuchens verhängen. Wird keine Antwort gegeben, kann die Kommission per Beschluss einen förmlichen Antrag stellen. In diesem Fall könnte die Nichteinhaltung der Frist zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.

Quelle: EU-Kommission