BFH, Urteil VII R 35/19 vom 18.04.2023
Leitsatz
Die Zahlung von Arbeitslohn stellt eine anfechtbare Rechtshandlung im Sinne der §§ 129 ff. der Insolvenzordnung dar.
Quelle: Bundesfinanzhof
BFH, Urteil VII R 35/19 vom 18.04.2023
Die Zahlung von Arbeitslohn stellt eine anfechtbare Rechtshandlung im Sinne der §§ 129 ff. der Insolvenzordnung dar.
Quelle: Bundesfinanzhof
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