BFH, Beschluss VIII R 11/22 vom 24.10.2023
Leitsatz
Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium können gemäß § 3 Nr. 44 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sein.
Quelle: Bundesfinanzhof
BFH, Beschluss VIII R 11/22 vom 24.10.2023
Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium können gemäß § 3 Nr. 44 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sein.
Quelle: Bundesfinanzhof
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