Effizienzsteigerung - 30. Mai 2024

„Eine klare Acht“

Die Kanzlei Pickel und Partner in Schweinfurt nutzt die neue Lösung DATEV Vermietung und Verpachtung für Steuererklärungen mit Vermietung und Verpachtung und will damit die Bearbeitungszeit halbieren. Wir sprachen mit dem Kanzleimanager Robert Grünewald.

DATEV magazin: Wie viele Mandate mit Miet- und Pachtrecht bearbeitet Ihre Kanzlei?
ROBERT GRÜNEWALD: Es dürften deutlich über 100 Mandate sein.

Seit Anfang dieses Jahres gibt es eine neue Lösung im Programm Kanzlei-Rechnungswesen. Für wie viele Mandate nutzen Sie diese bereits?
Wir haben die neue Lösung von Anfang an mit großem Interesse verfolgt, da wir den Mehrwert der neuen Lösung als sehr hoch einschätzen. Aktuell haben wir bereits einige Mandate umgestellt und planen eine vollständige Umstellung.

Wie haben Sie bisher die Vermietungen und Verpachtungen abgewickelt?
Entweder wurden die notwendigen Aufstellungen per Hand oder per Excel ermittelt und dann in die Erklärung eingetippt. Letztlich muss man aber sagen, dass im Vergleich zu den Möglichkeiten der neuen Lösung alle bisherigen Abläufe hoffnungslos fehleranfällig und auch nicht besonders effizient waren.

Was gefällt Ihnen an der neuen Lösung am besten?
Die neue Lösung ist weniger fehleranfällig, da die Werte nicht mehr manuell übertragen werden müssen. Außerdem ist es ein großer Vorteil, dass bei gleichzeitiger Nutzung von DATEV Unternehmen online die Belege bereits digital hinterlegt und somit auch später noch einfach auffindbar sind. Vor allem aber wurde mir rückgemeldet, dass die Bearbeitung schneller und effizienter erfolgt.

Können Sie die Einsparungen im Bearbeitungsprozess im Vergleich zur bisherigen Arbeitsweise beziffern?
Nachdem uns die neue Lösung im Rahmen der durchgeführten Schulung ausführlich vorgestellt wurde, können wir eine erfahrungsbasierte Schätzung wagen. Wir gehen davon aus, dass die neue Lösung das Potenzial hat, die Bearbeitungszeit in Zukunft zu halbieren.

Auf einer Skala von eins bis zehn, wie gut unterstützt Sie die Lösung in den einzelnen Arbeitsschritten vom Belegeingang bis zur Übermittlung der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt?
Eine klare Acht. Wir sind also von der Lösung überzeugt. In der Praxisgruppe wurden aber auch schon erste Wünsche geäußert: Die Übertragung der Werte in die Anlage V sollte nicht in Summen, sondern in Einzelbeträgen erfolgen.

Was raten Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen?
Es wird Sie überraschen, aber wir raten, die neue Lösung für Steuererklärungen mit Vermietung und Verpachtung zu nutzen und die Umstellung zügig anzugehen. Die neue Lösung ist eine gute Möglichkeit, sich die Arbeit zu erleichtern.

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