BMF, Mitteilung vom 24.07.2024
Mit dem Gesetzentwurf sollen zu der verfassungsrechtlich gebotenen steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden:
- Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11.784 Euro für den Veranlagungszeitraum 2024
- Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags um 228 Euro auf 6.612 Euro für den Veranlagungszeitraum 2024
Quelle: Bundesministerium der Finanzen