Am 25. Mai tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.
Am 25. Mai wird es ernst. Dann gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung in allen Mitgliedsländern einheitlich. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Die EU-Kommission hat einen Leitfaden für Unternehmen bereitgestellt. Die deutschen Aufsichtsbehörden informieren über Kurzpapiere über Anforderungen. DATEV hat alle notwendigen Vorbereitungen für die Zusammenarbeit mit den Mitgliedern nach dem 25. Mai getroffen sowie unter www.datev.de/dsgvo viele Informationen für Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer bereitgestellt. Darüber hinaus aber darf die DATEV keine individuelle, rechtliche Beratung leisten. Grundsätzliche Fragen rund um den Kanzleibetrieb sind mit den berufsständischen Vertretern (Kammern und Verband) zu klären.
Fotos: Scar1984 / Getty Images