BMF, Mitteilung vom 09.01.2020
Kurzfassung
Gegenstand der Verordnung ist eine Anpassung der Mindestzuführungsverordnung in der Lebensversicherung und eine entsprechende Anpassung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung. Die Neuregelung soll für Eigentümer und andere Beteiligte einen Anreiz setzen, sich an der Finanzierung der Zinszusatzreserve zu beteiligen.
Zum Referentenentwurf können bis zum 27. Januar 2020 Stellungnahmen bei VIIB4@bmf.bund.de eingereicht werden.