Fahrtkosten +++ Prozesskosten +++ Nachrichten-Ticker
Fahrtkosten
Vermietung und Verpachtung
Fahrtkosten
Fahrtkosten zu Vermietungsobjekten sind für Vermieter als Werbungskosten in voller Höhe abziehbar.
Vermieter können Fahrtkosten zu ihren Vermietungsobjekten im Regelfall mit einer Pauschale von 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer als Werbungskosten geltend machen. Die ungünstigere Entfernungspauschale (0,30 Euro nur für jeden Entfernungskilometer) ist aber dann anzuwenden, wenn das Vermietungsobjekt ausnahmsweise die regelmäßige Tätigkeitsstätte des Vermieters ist. Das hat der BFH klargestellt (BFH, IX R 18/15). Im Streitfall sanierte der Steuerpflichtige mehrere Wohnungen und ein Mehrfamilienhaus und suchte die hierfür eingerichteten Baustellen 165-mal beziehungsweise 215-mal im Jahr auf. Aufgrund der Vielzahl der Fahrten zu beiden Objekten kam das Finanzamt (FA) zum Ergebnis, dass der Steuerpflichtige am Ort der Vermietungsobjekte seine regelmäßige Tätigkeitsstätte habe. Die Fahrtkosten waren daher nach Ansicht des FA nur in Höhe der Entfernungspauschale abziehbar. Der BFH bestätigte diese Ansicht.
Prozesskosten
Schmerzensgeld
Prozesskosten
Keine außergewöhnlichen Belastungen: Kosten eines Zivilprozesses wegen Schmerzensgelds.
Der BFH hat entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses, mit dem der Steuerpflichtige Schmerzensgeld wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers geltend macht, keine außergewöhnlichen Belastungen sind (BFH, VI-R-7/14). Denn es sollen nur zwangsläufige Mehraufwendungen für den existenznotwendigen Grundbedarf steuermindernd berücksichtigt werden. Zwar kann sich ein Steuerpflichtiger nach einem verlorenen Zivilprozess der Zahlung der Prozesskosten aus rechtlichen Gründen nicht entziehen. Das reicht für den Abzug dieser Kosten als außergewöhnliche Belastung aber nicht aus, weil das Ereignis, das die Prozessführung auslöste, nicht zwangsläufig war.
Nachrichten-Ticker
Nachrichten-Ticker
Einkommensteuer/Lohnsteuer
Abgeltung von unfallbedingten Krankheitskosten
Zu den durch die Entfernungspauschale abgegoltenen Unfallkosten zählen nicht nur Reparaturkosten eines Pkw, sondern auch Behandlungs- beziehungsweise Krankheitskosten, die durch einen Unfall auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (mit-)verursacht wurden (FG Rheinland-Pfalz, 1-K-2078/15).
Altersentlastungsbetrag ist keine Diskriminierung
Der Umstand, dass der Altersentlastungsbetrag erst ab einem Alter von 64 Jahren gewährt wird, ist keine unzulässige Ungleichbehandlung jüngerer Steuerpflichtiger (FG Münster, 10-K-1979/15-E).
Regelmäßige Arbeitsstätte eines Außendienstmitarbeiters
Sucht ein Außendienstmonteur arbeitstäglich den Betriebssitz seines Arbeitgebers auf und fährt von dort aus mit einem Firmenfahrzeug die Einsatzorte an, stellt der Betriebssitz seine regelmäßige Arbeitsstätte dar mit der Folge, dass die Fahrtkosten nur in Höhe der Entfernungspauschale abzugsfähig sind. Dies hat das FG Münster entschieden (FG Münster, 11-K-3235/14-E).
Steuerliches Verfahrensrecht
Steueransprüche verjähren nicht am Wochenende
Fällt das Jahresende auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag, endet die Festsetzungsfrist für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags (BFH, VI-R-14/15).
Gewerbesteuer
Währungsverluste bei Investition in Auslandsbetriebsstätten
Ist eine deutsche Personengesellschaft (Oberpersonengesellschaft) an einer ausländischen Personengesellschaft beteiligt, mindert ein Währungsverlust aus der Liquidation der ausländischen Unterpersonengesellschaft nicht den im Inland steuerpflichtigen Gewerbeertrag (BFH, I-R-13/14).
Arbeitsrecht
Zugang zum Internet und Telefonanschluss für den Betriebsrat
Der Arbeitgeber ist grundsätzlich weder dazu verpflichtet, dem Betriebsrat unabhängig von seinem Netzwerk einen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen, noch muss er für den Betriebsrat einen von seiner Telefonanlage unabhängigen Telefonanschluss einrichten (BAG, 7-ABR-50/14).
Abfindungsprogramm nach Windhundprinzip ist zulässig
Es bestehen keine rechtlichen Bedenken, wenn der Arbeitgeber in Abstimmung mit dem Konzernbetriebsrat Mitarbeitern das Ausscheiden gegen Abfindung anbietet, die Anzahl der ausscheidenden Mitarbeiter begrenzt und die Auswahl nach dem zeitlichen Eingang der Meldungen trifft (LAG Düsseldorf, 14-Sa-1344/15).