Kein ermäßigter Steuersatz +++ Ausschluss +++ Nachrichten-Ticker
Kein ermäßigter Steuersatz
E-Books
Kein ermäßigter Steuersatz
Digitale Sprachwerke unterliegen bei der Umsatzsteuer nicht dem ermäßigten Steuersatz.
Der BFH hat entschieden (V-R-43/13), dass Umsätze mit digitalen oder elektronischen Sprachwerken (wie zum Beispiel E-Books) bei der Umsatzsteuer nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. Die Steuersatzermäßigung gilt nur für Bücher auf physischen Trägern. Handelt es sich demgegenüber um eine „elektronisch erbrachte Dienstleistung“, ist der Regelsteuersatz anzuwenden. Zwar ist auf die Vermietung der in der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz genannten Bücher der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Digitale Sprachwerke sind aber keine Bücher im Sinne dieser Anlage 2. Das folgt insbesondere aus dem Unionsrecht, das dem nationalen Umsatzsteuerrecht zugrunde liegt. Der BFH verneinte auch eine steuersatzermäßigte Einräumung von Rechten im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.
Ausschluss
Insolvenzverwaltung
Ausschluss
Grundgesetzkonform: Ausschluss juristischer Personen von der Bestellung zum Insolvenzverwalter.
Der in § 56 Abs. 1 Satz 1 Insolvenzordnung (InsO) geregelte Ausschluss juristischer Personen von der Bestellung zum Insolvenzverwalter ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies hat das BVerfG entschieden (1-BvR-3102/13). Die Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwalts-GmbH, die aufgrund ihrer Eigenschaft als juristische Person nicht in die Vorauswahlliste eines Insolvenzgerichts aufgenommen wurde, hat das BVerfG zurückgewiesen. Der Eingriff in die nach Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit der Beschwerdeführerin ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt, denn der Gesetzgeber durfte aus den Besonderheiten der intensiven insolvenzgerichtlichen Aufsicht über den Insolvenzverwalter die Notwendigkeit ableiten, dass nur eine natürliche Person mit diesem Amt betraut werden soll.
Nachrichten-Ticker
Nachrichten-Ticker
Einkommensteuer/Lohnsteuer
BFH hält Zinsschranke für verfassungswidrig
Der BFH hat dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die sogenannte Zinsschranke aufgrund eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist (BFH, I-R-20/15).
BFH erleichtert gewinnneutrale Realteilung
Die gewinnneutrale Realteilung einer Personengesellschaft kann auch beim Ausscheiden eines Gesellschafters vorliegen, wenn sie von den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird. Das hat der BFH unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden und damit die bisherige restriktive Entscheidungspraxis gelockert (BFH, III-R-49/13).
Kein Betriebsausgabenabzug für Studienkosten der eigenen Kinder
Kosten des Studiums der eigenen Kinder können selbst dann nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sich die Kinder verpflichten, nach Abschluss des Studiums für eine gewisse Zeit im elterlichen Unternehmen zu arbeiten. Dies hat das FInanzgericht (FG) Münster entschieden (FG Münster, 4-K-2091/13-E).
Steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder
Das BMF nimmt zur steuerlichen Berücksichtigung volljähriger Kinder im Familienleistungsausgleich nach § 32 Abs. 4 Satz 2 und 3 EStG ab 2012 ausführlich Stellung (BMF, IV C 4-S-2282/07/0001-01).
Umsatzsteuer
Ermäßigter Umsatzsteuersatz bei Hochzeit- und Trauerreden
Der BFH hat entschieden, dass Hochzeits- und Trauerredner unter bestimmten Voraussetzungen den ermäßigten Steuersatz als ausübende Künstler in Anspruch nehmen können (BFH, V-R-61/14).
Erbrecht-/Schenkungsteuer
Steuerhinterziehung durch den Erblasser
Bei der Erbschaftsteuer wirken Steuerschulden, die auf einer Steuerhinterziehung des Erblassers beruhen, nur dann erwerbsmindernd, soweit die hinterzogene Steuer nach dem Erbfall auch tatsächlich festgesetzt wird. Dies hat der BFH unter Aufgabe früherer Rechtsprechung entschieden (BFH, II-R-46/13).
Arbeitsrecht
Arbeitgeber darf Browser-Verlauf auswerten
Der Arbeitgeber ist berechtigt, zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschieden (LAG Berlin-Brandenburg, 5-Sa-657/15).
Vertragsrecht
Flugbuchungen
Luftfahrtunternehmen können den vollständigen Flugpreis bereits unmittelbar bei Abschluss des Beförderungsvertrags verlangen (BGH, X-ZR-97/14).