Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 11.03.2021
Die Bundesregierung will die Handwerksordnung an Neuregelungen bei der Meisterpflicht anpassen. Dazu hat sie den „Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften“ (19/27440) vorgelegt. Reagiert werden solle damit auch auf weitere Entwicklungen im Handwerksrecht, die in der Handwerksordnung und anderen handwerksrechtlichen Vorschriften noch nicht nachvollzogen wurden oder klargestellt werden sollen – beispielsweise die aktuelle Bezeichnung von Gewerben, erklärt die Bundesregierung. Zugleich sollten damit die Verfahren bei Meisterprüfungen flexibilisiert und so auch das Ehrenamt gestärkt werden, heißt es weiter. Die Bundesregierung rechnet durch die Änderungen unter dem Strich mit Einsparungen in Höhe von bis zu 8,62 Millionen Euro.
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Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 311/2021