Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 11.03.2021
Die Bundesregierung will die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken. In dem von ihr vorgelegten Entwurf für ein Teilhabestärkungsgesetz (19/27400) geht es um zahlreiche Änderungen in den Sozialgesetzbüchern, die den Alltag von Menschen mit Behinderungen erleichtern sollen.
Die Regelungen betreffen u. a. die Betreuung von Rehabilitanden im SGB II und III (Zweites und Drittes Buch Sozialgesetzbuch), ihre Betreuungssituation in den Jobcentern soll sich verbessern.
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Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 319/2021