Immer wieder meldet die Presse, dass sich Anrufer als Mitarbeiter einer großen Firma, Versicherung, Bank, eines Softwarehauses oder sogar der Polizei ausgeben und am Telefon Daten oder Informationen abverlangen, mit denen sie großen Schaden anrichten können. In welchen Fällen würde DATEV Sie anrufen und in welchen Fällen nicht?
Keine spontanen Installationen oder Downloads per Fernbetreuung
Updates oder Installationen werden von DATEV niemals unaufgefordert und ohne Vorabinformation telefonisch oder per Fernbetreuung vorgenommen, sondern ausschließlich per Programm-DVD, DFÜ-Abruf oder als Software-Download auf www.datev.de/softwareauslieferung | Downloadbereich bereitgestellt. Anwender werden per DATEV-Mitteilungen, E-Mail oder Info-Datenbank informiert.
Seien Sie achtsam und informieren Sie sofort Ihre Mitarbeiter, wenn Ihnen eine Situation verdächtig erscheint.
Stimmen Sie niemals einer Installation über Fernbetreuung zu, ohne sicherzustellen, dass der Anrufer von DATEV autorisiert ist. In konkreten Verdachtsfällen oder wenn Sie sich unsicher sind, wie eine Situation einzuschätzen ist, nehmen Sie am besten Kontakt mit Ihrem DATEV-Ansprechpartner auf.
Außendienst
Vom Außendienst können Sie neben Terminvereinbarungen auch Anrufe erhalten, mit denen wir Sie z. B. über unsere Seminare oder andere Service-Angebote informieren. Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Sie wirklich mit einem DATEV-Mitarbeiter sprechen, wird er Sie bitten, Ihre aktuelle Service-TAN im DATEVArbeitsplatz pro aufzurufen und wird Ihnen seinerseits dieselbe aktuelle Service-TAN nennen.
Umfragen
Für turnusmäßige Umfragen beauftragt DATEV renommierte Meinungsforschungsinstitute. Bei diesen Umfragen werden keine konkreten, individuellen (Zugangs-) Daten abgefragt, sondern allgemeine Einschätzungen, etwa zur Zufriedenheit mit DATEV. Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie den Anrufer darum bitten, Ihnen ein Autorisierungsschreiben zu mailen oder zu faxen.