Kleinunternehmer, Konzern, Steuerberater, Rechtsanwalt oder Kommune – jeder ist von der SEPA-Umstellung betroffen. Für DATEV heißt es jetzt, neben der Software auch die Prozesse im eigenen Haus anzupassen und die Mitglieder frühzeitig zu informieren.
Lastschrift-Vereinbarungen
Welche Änderungen bei bestehenden Lastschrift-Vereinbarungen notwendig sind, ist Inhalt eines Schreibens, das Anfang August an alle Teilnehmer des DATEV-Lastschriftverfahrens versandt wird. Im Oktober/November 2013 wird ein weiteres Anschreiben die erste Rechnungsschreibung von DATEV im SEPA-Format ankündigen.
DATEV-Lösungen für Mitglieder und Unternehmen
Mit der DVD 7.0 im Herbst 2013 werden weitere Neuerungen zu SEPA ausgeliefert, beispielsweise die SEPA-Mandatsverwaltung. In Unternehmen online und Kanzlei-Rechnungswesen pro sind ab Programm-DVD 7.0 SEPA-Lastschriften möglich. Neu ist auch die Pre-Notification in der Rechnungsschreibung der Eigenorganisationslösungen.
Mit Installation der Jahreswechsel-DVD 8.0 im Januar 2014 sind alle programmtechnischen Voraussetzungen für die SEPA-Umstellung abgeschlossen. SEPA-Überweisungen in LODAS und Lohn und Gehalt komplettieren das Angebot.
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Weitere Informationen und eine Checkliste für die SEPA-Umstellung finden Sie auf www.datev.de/sepa.
Hotline
Für Fragen zur Umstellung auf das SEPA-Verfahren steht ab 1. August 2013 die zentrale, kostenpflichtige DATEV-Hotline unter +49 911 319 31307 von Mo.-Fr. von 7:45-18:00 Uhr zur Verfügung.