Löschen nicht mehr aufbewahrungspflichtiger FIBU-Archiv-Service- und ANLAG-Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum zum 30. April 2018.
Im Mai 2016 wurde auf EU-Ebene die EU-Daten-Schutzgrundverordnung verabschiedet, die ab 25. Mai 2018 zur Anwendung kommt. Diese Novellierung regelt das Löschen von personenbezogenen Daten sehr viel konsequenter und verpflichtender als bisher. Über die Details werden wir noch gesondert informieren.
Diese gesetzliche Neuerung nehmen wir zum Anlass, nicht mehr aufbewahrungspflichtige FIBU-Archiv-Service- und ANLAG-Daten zum 30. April 2018 zu löschen.
Konkret geht es um folgende Datenbestände:
- FIBU-Archiv-Service-Datenbestände für die Wirtschaftsjahre 1993 bis 2001
- ANLAG-Datenbestände bis Wirtschaftsjahr 2001
Bitte prüfen Sie bei nächster Gelegenheit, ob Ihre Datenbestände von Mandanten dieser Wirtschaftsjahre von dieser Maßnahme betroffen sind. Wenn Sie die FIBU-Archiv-Service-Datenbestände weiterhin benötigen, können Sie sich die Datenbestände auf einer Rechnungswesen-Archiv-DVD ausgeben lassen. Benötigen Sie die ANLAG-Daten weiterhin, passen Sie diese bitte vor Ort als Altbestände an. Unterstützung bieten Ihnen die Info-Datenbank (Dok.-Nr. 1071548 – FIBU-Archiv-Service-Daten und Dok.-Nr. 1071382 – ANLAG-Daten).