ist im Auftrag des Referats IV a 5 – Beitrags- und Melderecht in der Sozialversicherung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales tätig.
Melde-, Bescheinigungs- und Antragsverfahren | Vieles kann in der Kanzlei selbst verbessert werden, anderes muss der Gesetzgeber vorgeben und standardisieren.