Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht (LL.M. Eur.); Partner bei der KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München/Düsseldorf
Umsatzsteuer | Rückwirkende Rechnungsberichtigungen hat die Finanzverwaltung bisher nicht anerkannt. Das muss sich nun ändern.
Umsatzsteuer bei Bauleistungen | Bauträger können nun eine Erstattung der von ihnen zu Unrecht abgeführten Umsatzsteuer beantragen.