Genossenschaftsrecht - 5. September 2024

Genossenschaftsrecht: BRAK kritisiert geplantes Reformgesetz

BRAK, Mitteilung vom 04.09.2024

Das Bundesjustizministerium will die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften verbessern und insbesondere die Digitalisierung fördern. Die BRAK sieht die Vorschläge kritisch und hält sie unter dem Gesichtspunkt des Bürokratieabbaus zum Teil für kontraproduktiv.

Mit dem im Juli vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform will das Bundesministerium der Justiz die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften verbessern und diese wirtschaftlich bedeutende Rechtsform dadurch attraktiver gestalten. Dazu soll u.a. die Gründung von Genossenschaften erleichtert und die Digitalisierung im Genossenschaftswesen gestärkt werden.

In ihrer Stellungnahme begrüßt die BRAK die Vorschläge des Referentenentwurfs nur zum Teil. Denn aus ihrer Sicht erreichen zahlreiche Vorschläge den eigentlichen Zweck der Stärkung der Rechtsform der Genossenschaft nur bedingt oder verfehlen ihn sogar.

Die BRAK begrüßt insbesondere die vorgeschlagenen Digitalisierungsschritte. Sie hält aber für erforderlich, sie im gesamten Gesellschaftsrecht einheitlich umzusetzen. Dies sei etwa bei der Regelung der virtuellen und hybriden Versammlung nicht gelungen. Der Abbau von Schriftformerfordernissen zugunsten der Textform ist nach Ansicht der BRAK nur dann sinnvoll, wenn zugleich die zu ändernde Norm hinterfragt wird; anderenfalls trage dies nicht zur – eigentlich beabsichtigten – Steigerung der Attraktivität von Genossenschaften bei. Unter dem Gesichtspunkt des Bürokratieabbaus hält die BRAK daher u.a. diesen Regelungsvorschlag für zweifelhaft.

Kontraproduktiv ist aus Sicht der BRAK, dass aufgrund einer vorgeschlagenen Neuregelung theoretisch alle Mitglieder der Genossenschaft zur Vertreterversammlung zugelassen werden können. Das widerspreche deren Sinn, mitgliederstarken Genossenschaften ihre Generalversammlungen organisatorisch zu erleichtern.

Bereits zu dem im Juli 2023 vorgelegten Eckpunktepapier des Ministeriums hatte die BRAK sich zurückhaltend geäußert und Anregungen für praxisgerechtere Regelungen gegeben. Sie wird auch das weitere Gesetzgebungsverfahren kritisch begleiten.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 18/2024