Berufspolitik - 16. Juli 2024

Stellungnahme zur Evaluierung der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der direkten Steuern (DAC) – Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen

WPK, Mitteilung vom 16.07.2024

Am 7. Mai 2024 hat die Europäische Kommission eine Evaluierung der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der direkten Steuern (Directive on Administrative Cooperation in direct taxation – DAC) eingeleitet. Eine Beteiligung an der Evaluierung ist noch bis zum 30. Juli 2024 möglich.

Ziel ist es, Feedback zu den Auswirkungen der DAC von allen Interessenträgern einzuholen. Dabei geht es um die Wirksamkeit, Effizienz und fortlaufende Relevanz der DAC und ihrer Änderungen (DAC 2 bis DAC 6) sowie die Kohärenz mit anderen politischen Initiativen und Prioritäten und der Mehrwert für die Europäische Union.

WP/vBP sind vor allem aufgrund der mit der Änderungsrichtlinie DAC 6 eingeführten Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen betroffen. Steuerintermediäre werden daher auch ausdrücklich als eine der Adressaten der Konsultation genannt.

WPK hinterfragt Anzeigepflicht in Gänze

Die WPK hat in ihrer Stellungnahme vom 15. Juli 2024 die eingeführte Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen in Gänze hinterfragt und gefordert, sie mit Blick auf die Bestrebungen der Europäischen Kommission nach Bürokratieabbau wieder abzuschaffen.

Erste Zahlen der Bundesregierung zeigen deutlich, dass vergleichsweise geringe Meldezahlen enormen Kosten gegenüberstehen, wobei die Höhe der steuerlichen Mehreinnahmen einer Anzeigepflicht unklar bleibt. Zudem äußerte eine vom FISC-Ausschuss des EU-Parlaments in Auftrag gegebene Studie vom März 2022 deutliche Kritik an der vagen Ausgestaltung der Anzeigepflicht.

Quelle: WPK