Gebäudeenergiegesetz - 10. Juni 2024

Für mehr klimafreundliche Heizungen – Förderung für den Heizungsaustausch

Bundesregierung, Mitteilung vom 07.06.2024

Um die Wärmewende voranzubringen, sollen spätestens Mitte 2028 alle neuen Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden. Der dafür notwendige Heizungstausch wird staatlich gefördert. Bis Ende Mai sind bereits rund 34.000 Zuschüsse seit dem Förderstart im Februar zugesagt worden.

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen – dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – leitet die Bundesregierung den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich – eng gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung.

Unter anderem mit diesem Gesetz will die Bundesregierung die Wärmewende in Deutschland schneller voranbringen. Damit Deutschland bis zum Jahr 2045 klimaneutral wird, muss es von fossilen Brennstoffen unabhängig werden – das gilt auch fürs Heizen. Denn noch immer werden rund drei Viertel der Heizungen mit fossilem Gas oder Öl betrieben. Wer heute in eine neue Heizung investiert, sollte das nachhaltig und klimafreundlich tun. Denn die neue Heizung wird voraussichtlich 20 bis 30 Jahre genutzt.

Auf einen Blick: Was sagt das GEG zum erneuerbaren Heizen?

  • Seit dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren.
  • Längere Übergangsfristen sind vorgesehen für Neubauten, die in Baulücken enstehen, sowie für bestehende Gebäude. Damit wird eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung mit der örtlichen Wärmeplanung ermöglicht. Die Kommunen müssen bundesweit spätestens bis Mitte 2028 (Großstädte bis Mitte 2026) festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden.

Förderung für Heizungstausch

Wer seine Heizung austauscht und auf 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, wird vom Staat unterstützt. Denn nicht alle Bürgerinnen und Bürger können die Kosten für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung allein tragen. Mit der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) wird auch die energetische Gebäudesanierung stärker gefördert. (…)

Quelle: Bundesregierung