EU-Recht - 15. Oktober 2024

Europäischer Behindertenausweis und Europäischer Parkausweis für Menschen mit Behinderungen: Rat nimmt neue Richtlinien an

Rat der EU, Pressemitteilung vom 14.10.2024

Der Rat der EU hat zwei neue Richtlinien angenommen, die es Menschen mit Behinderungen erleichtern werden, innerhalb der EU zu reisen.

Die Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen wird gleichberechtigten Zugang zu Sonderbedingungen oder Vorzugsbehandlungen für Menschen mit Behinderungen während Kurzaufenthalten in der EU gewährleisten. Dazu zählen unter anderem ermäßigte Tarife oder freier Eintritt, ein vorrangiger Zugang, Assistenzkräfte und reservierte Parkplätze.

Darüber hinaus haben die Ministerinnen und Minister eine Richtlinie angenommen, mit der diese Bestimmungen auf Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in einem EU-Land aufhalten, ausgeweitet werden, sodass sie ebenfalls imstande sein werden, diese Ausweise während Kurzaufenthalten in anderen Mitgliedstaaten zu nutzen.

Die nationalen Behörden werden für die Ausstellung physischer und digitaler europäischer Behindertenausweise in einem barrierefreien Format zuständig sein. Die Ausweise werden in der gesamten EU als Nachweis für eine Behinderung oder einen Anspruch auf bestimmte Dienstleistungen aufgrund einer Behinderung anerkannt werden. Die Europäischen Parkausweise für Menschen mit Behinderungen werden in physischer Form ausgestellt, aber die Mitgliedstaaten werden auch die Möglichkeit haben, sie digital auszustellen.

Nächste Schritte

Die Richtlinien werden nun vom Rat und vom Europäischen Parlament unterzeichnet und werden nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten werden zweieinhalb Jahre Zeit haben, um ihre nationalen Rechtsvorschriften an die beiden Richtlinien anzupassen, und dreieinhalb Jahre, um die Maßnahmen anzuwenden.

Quelle: European Union, Rat der Europäischen Union