Juristenausbildung - 14. Juni 2024

Bachelorgrad als neuer Abschluss im Studiengang Rechtswissenschaften eingeführt

Thüringer Landtag, Mitteilung vom 12.06.2024

Die Universität Jena kann künftig Studenten des Studiengangs Rechtswissenschaften unter gewissen Voraussetzungen den Bachelorgrad verleihen, ohne dass es eines Bestehens der Ersten Juristischen Prüfung bedarf. Dies hat der Thüringer Landtag am 12.06.2024 beschlossen. Bisher kann die Universität den Diplomgrad nur im Falle eines erfolgreichen Bestehens der Ersten Juristischen Prüfung verleihen.

Hintergrund ist zunächst der psychische Druck, der auf den Studenten aufgrund des Aufbaus des Studiums lastet. So verlässt man die Universität bisher ohne jeden Studienabschluss, wenn man die Erste Juristische Prüfung am Ende des rechtswissenschaftlichen Studiums (gesetzliche Regelstudienzeit: neun Semester) endgültig nicht besteht. Dies soll sich durch die Einführung des integrierten Bachelorgrades ändern. Das Gesetz verlangt hierfür, dass die Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Juristische Prüfung erfüllt werden. Darüber hinaus müssen die Studierenden eine Bachelorarbeit oder eine äquivalente wissenschaftliche Leistung an der Friedrich-Schiller-Universität bestanden haben. Das Nähere regelt die Friedrich-Schiller-Universität Jena durch Satzung. Der integrierte Bachelorgrad ermöglicht es einerseits, den Studenten diese nachgewiesenermaßen erlangten juristischen Kenntnisse auch zu bescheinigen. Andererseits kann er die Grundlage für eine darauffolgende Einschreibung in einen konsekutiven Masterstudiengang bilden.

Quelle: Thüringer Landtag