Bundesrat, Mitteilung vom 09.10.2020
Der Bundesrat will, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutz für Bauarbeiter auch dann gilt, wenn diese als selbständige Unternehmer auftreten. Am 9. Oktober 2020 hat er der Bundesregierung einen entsprechenden Verordnungsentwurf zugeleitet.
Danach sollen künftig auch sog. Unternehmer ohne Beschäftigte in den Genuss des Arbeitsschutzes kommen. Bislang galten die Regeln des Arbeitsschutzes nur für Selbständige, wenn auf einer Baustelle anwesende Beschäftigte anderer Arbeitgeber gefährdet waren.
Einheitlicher Schutz für alle auf Baustellen Tätigen
Unternehmer ohne Beschäftigte sollen nun den gleichen Arbeitsschutzvorschriften unterliegen wie Arbeitgeber. Die geltende Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen schützt „Beschäftigte“ und richtet sich in erster Linie an Arbeitgeber. Daher sind nicht alle auf einer Baustelle tätigen Personen in gleichem Maße geschützt.
Fairer Wettbewerb
Der Bundesrat will diese Lücke schließen und auch verhindern, dass Unternehmer, die weniger Arbeitsschutzmaßnahmen treffen, dadurch Wettbewerbsvorteile erhalten und Schutzvorschriften durch Auslagerung an Subunternehmen umgangen werden. Er schlägt daher eine Änderung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen vor.
Nächste Station: Bundesregierung
Der Bundesratsbeschluss wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob und wann sie sich damit befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Quelle: Bundesrat