Gesetzgebung - 14. Juni 2024

Bundestag ändert das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

Deutscher Bundestag, Meldung vom 13.06.2024

Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. Juni 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (20/10942, 20/11307, 20/11468 Nr. 3) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (20/11787) angenommen. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dagegen die CDU/CSU-Fraktion und die Gruppe Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz wird damit reformiert und entfristet. Das Gesetz stelle insbesondere für Ansprüche wegen falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformation ein besonderes zivilprozessuales Musterverfahren vor den Oberlandesgerichten bereit, schreibt die Bundesregierung. Tatsachen- oder Rechtsfragen, die sich in mehreren Individualklageverfahren vor den Landgerichten gleichermaßen stellen, würden danach dem Oberlandesgericht vorgelegt und in einem einheitlichen Verfahren verhandelt und entschieden, „wenn Parteien in mindestens zehn dieser Individualverfahren dies beantragen“. Im Anschluss an den Musterentscheid würden die einzelnen Klageverfahren vor den Landgerichten auf dessen Grundlage zu Ende geführt.

Grundsätzlich sieht der Entwurf vor, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz „als besondere Verfahrensordnung mit seinem bisherigen Anwendungsbereich“ erhalten bleiben soll. Ein ersatzloses Auslaufenlassen der bis 31. August 2024 befristeten Regelungen ist aus Sicht der Bundesregierung nicht angezeigt. „Das Musterverfahren hat sich in der Praxis trotz seiner bisherigen Unzulänglichkeiten grundsätzlich als Instrument zur Bewältigung gehäuft auftretender gleichlaufender Klagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug bewährt“, führt der Entwurf dazu aus.

Oberlandesgerichte in den Verfahren stärken

Gegenüber der Rechtslage sieht der Entwurf diverse Änderungen vor. Unter anderem ist geplant, die Oberlandesgerichte in den Verfahren zu stärken. (…)

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv