Gesetzgebung - 5. Juli 2024

Bundestag beschließt Agrarpaket zur Entlas­tung der Landwirtschaft

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.07.2024

Der Bundestag hat am Freitag, 5. Juli 2024, drei Gesetze des sog. Agrarpakets der Koalition beschlossen.

So wurde mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen das Votum von CDU/CSU und AfD bei Enthaltung der Gruppe Die Linke der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur ersten Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes (20/10819) in einer vom Agrarausschuss geänderten Fassung angenommen. Ebenso angenommen wurde ein Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung agrarrechtlicher Vorschriften (20/11948) in einer vom Ausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der CDU/CSU, AfD und die Gruppe Die Linke. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (20/11947) in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und AfD gegen die Stimmen von CDU/CSU und die Gruppe Die Linke beschlossen. Ein von den Koalitionsfraktionen zur Abstimmung über das GAP-Konditionalitäten-Gesetz vorgelegter Entschließungsantrag (20/12155) wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der CDU/CSU und AfD bei Enthaltung der Gruppe Die Linke angenommen. Demnach sollen unter anderem die förderrechtlichen Genehmigungen bei der Umwandlung von Dauergrünland in nicht landwirtschaftliche Flächen abgeschafft und die Form- und Größenvorgaben für Blühflächen sowie Blühstreifen weitestgehend gestrichen werden.

Hingegen abgelehnt wurde ein Antrag der Unionsfraktion mit dem Titel „Landwirtschaft tatsächlich entlasten – Versprechen der Bundesregierung umgehend umsetzen“ (20/11951). Die Vorlage fand keine Mehrheit gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Gruppe Die Linke bei Zustimmung der Antragsteller und Enthaltung der AfD. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Die deutsche Landwirtschaft wirklich entlasten“ (20/11958). Der Antrag verfehlte gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen bei Zustimmung durch die Antragsteller die nötige Mehrheit. Die Abstimmungen erfolgten auf Grundlage einer Reihe von Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (20/12147, 20/12148, 20/12156, 20/12157). Zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Verlängerung der Tarifermäßigung hat der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (20/12152) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung (20/12153) zur Finanzierbarkeit vorgelegt. (…)

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv