Pflegeberuf - 5. September 2024

Einheitliche Ausbildung in der Pflegefachassistenz

Bundesregierung, Mitteilung vom 04.09.2024

Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz war bisher nicht bundeseinheitlich geregelt. Das Kabinett hat am 04.09.2024 einen Gesetzentwurf beschlossen, der ein einheitliches Berufsprofil schafft und allen Auszubildenden eine angemessene Vergütung sichert.

Die Menschen in Deutschland werden älter und damit wächst auch die Zahl derjenigen, die pflegebedürftig werden. Für die Bundesregierung ist es eine wichtige Aufgabe, auch langfristig eine gute und professionelle pflegerische Versorgung zu sichern. Das Kabinett hat daher einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine bundesweit einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz auf den Weg bringt.

Attraktivität des Berufs steigern

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Attraktivität des Berufs steigern:

  • Erstmals wird ein einheitliches Berufsprofil geschaffen. Bislang gibt es in den Bundesländern in diesem Bereich 27 Ausbildungen mit unterschiedlichen Inhalten.
  • In Zukunft erhalten alle Auszubildenden eine angemessene Vergütung. Bisher ist eine Ausbildungsvergütung nicht überall vorgesehen.
  • Die Ausbildung soll grundsätzlich 18 Monate dauern. Ausnahmen, zum Beispiel für Ausbildungen in Teilzeit, sind vorgesehen.
  • Die Auszubildenden sollen zu selbstständigen Pflegemaßnahmen in einfachen Situationen befähigt werden. In komplexeren Situationen können sie entsprechend mitwirken. Dadurch werden Pflegefachpersonen entlastet.

Der Gesetzentwurf soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten und zum Start der neuen Ausbildung am 1. Januar 2027 greifen.

Quelle: Bundesregierung