EU-Recht - 12. Juni 2024

EU-Kommission erläutert Unterstützung für Landwirte bei außergewöhnlichen Wetterereignissen

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 30.05.2024

Die EU-Kommission hat am 30.05.2024 eine Mitteilung angenommen, in der die Anwendung des Konzepts der höheren Gewalt und außergewöhnlicher Umstände im Agrarsektor der EU bei unvorhersehbaren und extremen Wetterereignissen erläutert wird. Durch die Erläuterung der rechtlichen Auslegung dieser Begriffe will die Kommission den betroffenen Landwirten Sicherheit in Bezug auf ihre Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) geben und gleichzeitig eine unionsweit einheitliche Anwendung durch die nationalen Verwaltungen sicherstellen. Diese Mitteilung ist Teil des Pakets zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Landwirte in der EU.

Das Konzept der höheren Gewalt ermöglicht es Landwirten, die GAP-Unterstützung nicht zu verlieren, wenn sie aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse außerhalb ihrer Kontrolle (z. B. schwere Dürren oder Überschwemmungen) nicht in der Lage waren, alle ihre GAP-Anforderungen zu erfüllen. Die Anwendung dieses Konzepts ist Sache der Mitgliedstaaten. Dabei stützen sie sich auf einschlägige Nachweise und das Agrarrecht der Union.

Da es sich um eine Ausnahme von der strikten Einhaltung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit GAP-Zahlungen handelt (z. B. Auflagen oder Maßnahmen im Rahmen von Öko-Regelungen), wird dieser Beschluss in der Regel restriktiv angewandt, entweder auf Einzelfallbasis oder auf Basis der einzelnen Betriebe. In der heutigen Mitteilung wird erläutert, dass höhere Gewalt für alle Landwirte in einem abgegrenzten Gebiet gelten kann, das von schweren und unvorhersehbaren Naturkatastrophen oder Wetterereignissen betroffen ist. Dies bedeutet, dass Landwirte, die in dem betroffenen Gebiet tätig sind, keine Einzelanträge ausfüllen müssen oder nachweisen müssen, dass die Bedingungen für höhere Gewalt erfüllt sind. Dieser erweiterte Anwendungsbereich wird den Verwaltungsaufwand für Landwirte und nationale Behörden verringern, sodass die Mitgliedstaaten schneller reagieren können.

In der Mitteilung werden Bedingungen festgelegt, unter denen davon ausgegangen werden kann, dass alle in einem Gebiet tätigen Landwirte von höherer Gewalt betroffen sind. Die Mitgliedstaaten müssen das Auftreten einer schweren Naturkatastrophe oder eines schweren Wetterereignisses, deren Folgen auch mit der gebotenen Sorgfalt nicht verhindert werden konnten, bestätigen und das von dem Ereignis stark betroffene geografische Gebiet abgrenzen. Für diese Abgrenzung können die Mitgliedstaaten beispielsweise auf Satellitendaten des betreffenden Gebiets zurückgreifen, ohne dass spezifische Satellitendaten auf Ebene der einzelnen Betriebe benötigt werden. Bei bestimmten Arten von Ereignissen werden die nationalen Verwaltungen zusätzliche Faktoren wie die Hangneigung, die Bodenart oder die Art der angebauten Kulturen berücksichtigen, um die betroffenen Betriebe ohne eine individuelle Überprüfung bestimmen zu können. Mögliche Beispiele hierfür sind Frost, der möglicherweise nicht alle Kulturen in gleicher Weise schädigt, oder anhaltende Niederschläge, die unterschiedliche Auswirkungen auf Gebiete mit Hanglagen oder Böden mit unterschiedlicher Wasserrückhaltefähigkeit haben können.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, müssen die Behörden nach der heutigen Erläuterung keine Einzelfallprüfungen vornehmen.

Die Kommission steht weiterhin in Kontakt mit den Mitgliedstaaten, um ihnen erforderlichenfalls rechtliche Leitlinien bereitzustellen.

Quelle: Europäische Kommission