EU-Recht - 27. September 2024

EU-Kommission fordert Deutschland auf, die CSRD umzusetzen

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 26.09.2024

Die EU-Kommission hat am 26.09.2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 17 EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Österreich und Polen, wegen nicht fristgerechter Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (sog. CSRD) in nationales Recht eingeleitet. Umsetzungsfrist wäre der 06.07.2024 gewesen.

Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf das Aufforderungsschreiben der EU-Kommission zu reagieren und die Umsetzung auf nationaler Ebene abzuschließen. Andernfalls kann die EU-Kommission den nächsten Schritt im Vertragsverletzungsverfahren einleiten und an Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme richten.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel