EU-Recht - 30. Juli 2024

EU-Kommission fordert Deutschland zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen von bestimmten Produkten und Dienstleistungen auf

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 25.07.2024

Die EU-Kommission hat Deutschland am 25.07.2024 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt und darin aufgefordert, die Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen von bestimmten Produkten und Dienstleistungen vollständig in nationales Recht umzusetzen.

Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, auf die Aufforderung zu reagieren. Andernfalls kann die EU-Kommission Deutschland vor dem EuGH verklagen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel