EU-Recht - 6. September 2024

EU-Kommission unterzeichnet Rahmenübereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 05.09.2024

Die EU-Kommission hat im Namen der EU das Rahmenübereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz (KI) unterzeichnet. Das Übereinkommen ist das erste rechtsverbindliche internationale Abkommen über künstliche Intelligenz und steht in vollem Einklang mit dem EU-Gesetz über künstliche Intelligenz, der ersten umfassenden KI-Verordnung der Welt.

Das Übereinkommen sieht ein gemeinsames Konzept vor: Es soll sicherstellen, dass KI-Systeme mit Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vereinbar sind. Es enthält eine Reihe von Schlüsselkonzepten aus dem EU-KI-Gesetz, wie z. B. einen risikobasierten Ansatz, Transparenz entlang der Wertschöpfungskette von KI-Systemen und KI-generierten Inhalten, detaillierte Dokumentationspflichten für KI-Systeme, die als risikoreich eingestuft werden, und Risikomanagementpflichten mit der Möglichkeit, KI-Systeme, die als eindeutige Bedrohung für die Grundrechte angesehen werden, zu verbieten.

Das Übereinkommen ist Teil der umfassenderen KI-Initiativen der EU

Die Unterzeichnung fand auf der informellen Konferenz der Justizminister des Europarates in Vilnius, Litauen, statt. Zu den Verhandlungspartnern gehörten die EU, andere Mitgliedstaaten des Europarats, der Heilige Stuhl, die USA, Kanada, Mexiko, Japan, Israel, Australien, Argentinien, Peru, Uruguay und Costa Rica. Die Beiträge von 68 internationalen Vertretern der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft, der Industrie und anderer internationaler Organisationen sorgten ebenfalls für einen umfassenden und integrativen Ansatz. Das Übereinkommen des Europarats ist Teil der umfassenderen Initiativen der EU im Bereich der künstlichen Intelligenz auf internationaler Ebene, zu denen auch Diskussionen im Rahmen der G7, der OECD, der G20 und der Vereinten Nationen gehören.

Umgesetzt wird das Übereinkommen in der EU durch das KI-Gesetz, das harmonisierte Vorschriften für das Inverkehrbringen, die Einführung und die Nutzung von KI-Systemen sowie gegebenenfalls weitere einschlägige EU-Rechtsvorschriften enthält.

Nach der Unterzeichnung wird die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates zum Abschluss des Übereinkommens ausarbeiten. Das Europäische Parlament sollte ebenfalls seine Zustimmung geben.

Quelle: Europäische Kommission