Betrugswarnung! - 25. Juni 2024

Falsche Kanzleien bieten Waren aus angeblichen Insolvenzauflösungen an

BRAK, Mitteilung vom 24.06.2024

Nichtexistente Kanzleien mit gefälschten Webauftritten verwenden betrügerische Anwaltsschreiben, um Waren aus angeblichen Insolvenzauflösungen anzubieten, die nach Zahlung nie geliefert werden.

So warnt die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg vor einer angeblichen „Kanzlei Lüpertz“ aus Hamburg, die unter „https://kanzlei-luepertz.de“ auftritt. Diese Kanzlei existiert nicht, und ihre angeblichen Anwälte sind im offiziellen Anwaltsverzeichnis nicht registriert. Die vermeintliche Kanzlei bietet Waren aus angeblichen Insolvenzauflösungen an, die nach Zahlung nie geliefert werden. In dem Zusammenhang hat die Kammer Hamburg auch Hinweise auf weitere Kanzleien erhalten, die nach ihrer Kenntnis ebenfalls nicht existieren. So existieren z. B. nach unserer Kenntnis nicht die Kanzleien, die unter den Domains „https://kanzlei-wendler-matz.de“ und „https://www.richter-rechtsanwaelte.net/“ auftreten.

Die Warnung bezieht sich nur auf diese Domains und nicht auf Kanzleien mit ähnlichen Namen.

Die Masche ist stets die gleiche

Es wird eine Internetseite einer Rechtsanwaltskanzlei aufgebaut, die nicht existiert. Das Design dieser Seiten orientiert sich dabei an den Seiten echter Anwaltskanzleien. Insbesondere die Fotos der angeblichen Mitarbeiter der nichtexistierenden Kanzleien werden von den Internetseiten echter Kanzleien gestohlen, heißt es auf der Kammerwebsite.

Betroffene sollten die Echtheit von Kanzleien sorgfältig prüfen. So sind Webseiten zwar auffindbar, aber teilweise nicht aufrufbar. Für die Prüfung, ob eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zugelassen ist und in dieser Kanzlei arbeitet können Sie das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis nutzen.

Achtung! Wie aber ein Fall einer gestohlenen Identität zeigt, kann sogar diese Prüfung unzureichend sein!

Sollten Sie von diesen angeblichen Rechtsanwaltskanzleien angeschrieben worden sein oder werden, stellt die Kammer Hamburg anheim, Strafanzeige zu erstatten.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer