Wachstumsinitiative - 5. September 2024

Für einfacheres Bauen – Novelle des Baugesetzbuches

Bundesregierung, Mitteilung vom 04.09.2024

Aufstocken von Gebäuden, Umnutzung von Gewerbeimmobilien und das Vorkaufsrecht der Kommunen: Mit ihrer Baugesetzbuch-Novelle erleichtert die Bundesregierung den Wohnungsbau – und setzt einen Teil der Wachstumsinitiative um.

Das Kabinett hat am 04.09.2024 eine umfassende Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen, um den Wohnungsbau voranzubringen – vor allem den Bau bezahlbarer Wohnungen. Denn die sind insbesondere in den Großstädten und Metropolregionen Mangelware.

Mit der Novelle setzt die Bundesregierung einen Teil ihrer Wachstumsinitiative um. Die Novelle ist also auch ein kleines zusätzliches Konjunkturprogramm für die Bauwirtschaft.

Das Baugesetzbuch (BauGB) ist die zentrale rechtliche Grundlage für die Stadtentwicklung in Deutschland. Die Bundesregierung hat das Bauplanungsrecht in dieser Wahlperiode bereits mehrfach angepasst, um den Ausbau und die Nutzung von erneuerbaren Energien zu stärken.

Umnutzung von Gewerbeimmobilien

Die Novelle sieht unter anderem vor, dass es in Regionen mit einem angespannten Wohnungsmarkt künftig leichter möglich sein soll, Gebäude durch neue Wohnungen aufzustocken. Auch die Umnutzung von ehemaligen Gewerbeimmobilien soll erleichtert werden. Dies soll quartiersweise oder stadtweit möglich sein, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden müsste. Bisher gibt es diese Möglichkeit nur im Einzelfall, der häufig schwer zu begründen war.

Es soll außerdem leichter verdichtet gebaut werden können; also in zweiter Reihe auf einem Grundstück oder in Höfen. So können etwa Kinder künftig schneller und einfacher ein eigenes Haus auf einem Familien-Grundstück bauen. Bisher scheitert dies oft daran, dass eine dichtere Bebauung nicht dem bisherigen Charakter eines Quartiers entspricht.

Mit der Novelle stärkt die Bundesregierung außerdem das Vorkaufsrecht der Kommunen, damit sie bei Bedarf mehr Grundstücke und Immobilien für den kommunalen Wohnungsbau erwerben können. Das Vorkaufsrecht gilt künftig auch bei Übertragung von Grundstücken auf kommunale Gesellschaften. Umgehungsmöglichkeiten werden eingedämmt.

Schutz von Mietwohnungen

Die Bundesregierung fördert das Wohneigentum und schützt Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung. Der Schutz gegen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten wird bis Ende 2027 verlängert.

Mit ihrem neuen Förderprogramm „Jung kauft Alt“ und dem Programm für Wohneigentum unterstützt die Bundesregierung Familien mit kleinen und mittleren Einkommen beim Kauf oder Bau einer eigenen Wohnung oder eines eigenen Hauses.

Mehr Tempo in der Bauplanung

In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten soll die neue, sogenannte „Bau-Turbo-Norm“ für schnelleren Wohnungsbau sorgen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Bebauungspläne inklusive langwieriger Planungsänderungen verzichtet werden. Die „Bau-Turbo-Norm“ wird als Sonderregelung bis zum 31. Dezember 2027 befristet.

Die Aufstellung von Bebauungsplänen dauert häufig mehrere Jahre. Künftig sollen die Gemeinden Pläne im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen. Auch die Umweltprüfung und der Umweltbericht werden entschlackt: Der Umweltbericht soll künftig nur ein Drittel der Begründung des Bebauungsplans umfassen. Mit der Novelle wird zudem eine Innovationsklausel eingeführt, damit veraltete Bebauungspläne künftig schneller aktualisiert werden können.

Klimaanpassungen in der Bau- und Stadtplanung berücksichtigen

Anpassungen an die Auswirkungen des Klimawandels sind ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Die Bau-Gesetzbuch-Novelle stärkt die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen zur Anpassung auf die zunehmende Hitzebelastung, für Hochwasser- und Starkregenereignisse. Zum Beispiel wird die „wassersensible Stadtentwicklung“ als neuer Grundsatz der Bauleitplanung aufgenommen.

Quelle: Bundesregierung