EU-Recht - 11. Oktober 2024

Geistiges Eigentum: Designschutzpaket endgültig vom Rat gebilligt

Rat der EU, Pressemitteilung vom 10.10.2024

Der Rat hat am 10.10.2024 zwei Gesetzgebungsakte des Designschutzpakets angenommen: die überarbeitete Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Designs und der geänderten Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Mit den am 10.10.2024 angenommenen Texten werden die geltenden Rechtsvorschriften zu Designs aktualisiert, um den Schutz gewerblicher Designs im Zeitalter digitaler Designs und des 3D-Drucks zu verbessern.

Damit ist der Beschlussfassungsprozess abgeschlossen.

Besserer Schutz für Designs

Durch die heute angenommene Richtlinie und die heute angenommene Verordnung wird es einfacher und günstiger werden, Designs auf EU-Ebene registrieren zu lassen. Außerdem werden die Verfahren zwischen dem europäischen und den nationalen Systemen vereinheitlicht werden. Ferner wird eine „Reparaturklausel“ eingeführt, mit der Ersatzteile für die Reparatur komplexer Produkte vom Designschutz ausgenommen werden (z. B. Ersatzteile für die Reparatur von Autos). Es wird eine einheitliche Übergangsphase geben, um es zu ermöglichen, dass bestehende Designs von Bauelementen während des Übergangs vom bestehenden Rechtsrahmen zu den heute angenommenen Rechtsvorschriften geschützt sind.

Nächste Schritte

Nach der heutigen Billigung durch den Rat ist der Rechtsakt angenommen.

Nach Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird die Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Designs im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Danach haben die Mitgliedstaaten 36 Monate Zeit, um die nötigen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie zu ergreifen.

Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie wird vier Monate später gelten.

Quelle: Rat der Europäischen Union