Bundesregierung, Pressemitteilung vom 28.01.2022
Corona-Pandemie
Genesenen-Status verkürzt
Seit dem 15. Januar gelten nur diejenigen als von COVID-19 genesen, deren Erkrankung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Hintergrund sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse aufgrund der rasanten Verbreitung der Omikron-Variante des Corona-Virus.
Artenschutz
Strikte EU-Regelungen für den Elfenbeinhandel
Der Handel mit Elefanten-Elfenbein innerhalb der EU ist verboten. Ebenso untersagt sind kommerzielle Wiederausfuhren oder Einfuhren. Ausnahmen gelten nur für Musikinstrumente aus der Zeit vor 1975 sowie für Antiquitäten, die vor dem 3. März 1947 hergestellt wurden. Die Regelung trat am 19. Januar 2022 in Kraft.
Quelle: Bundesregierung