- 27. Mai 2024

Industriepolitik: Rat billigt endgültig das Gesetz zur Null-Energie-Industrie

Der Rat der EU hat am 27.05.2024 eine Verordnung zur Schaffung eines Maßnahmenrahmens zur Stärkung des europäischen Ökosystems für die Herstellung von Netto-Null-Technologien angenommen, besser bekannt als „Net-Null-Industrie-Gesetz“. Dies ist der letzte Schritt im Entscheidungsprozess. Ziel der Verordnung ist es, den industriellen Einsatz von Netto-Null-Technologien zu fördern, die zur Erreichung der Klimaziele der EU erforderlich […]

Der Rat der EU hat am 27.05.2024 eine Verordnung zur Schaffung eines Maßnahmenrahmens zur Stärkung des europäischen Ökosystems für die Herstellung von Netto-Null-Technologien angenommen, besser bekannt als „Net-Null-Industrie-Gesetz“. Dies ist der letzte Schritt im Entscheidungsprozess.

Ziel der Verordnung ist es, den industriellen Einsatz von Netto-Null-Technologien zu fördern, die zur Erreichung der Klimaziele der EU erforderlich sind. Dabei soll die Stärke des Binnenmarktes genutzt werden, um Europas führende Position im Bereich der industriellen grünen Technologien zu stärken.

Jo Brouns, flämischer Minister für Wirtschaft, Innovation, Arbeit, Sozialwirtschaft und Landwirtschaft: „Das Netto-Null-Industrie-Gesetz ist einer der Grundsteine einer neuen Industriepolitik. Dieser Rechtsakt wird Europa helfen, im globalen Wettlauf, um grüne Technologien die Führung zu übernehmen und sicherzustellen, dass unser Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel auch unsere Abhängigkeiten verringert, unsere strategische Autonomie stärkt und uns hilft, Wachstum und Arbeitsplätze in Europa zu schaffen.“

Grüne Technologien fördern

Das Gesetz für eine Netto-Null-Industrie wird günstige Bedingungen für Investitionen in grüne Technologien schaffen, indem es:

  • Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens für strategische Projekte
  • Erleichterung des Marktzugangs für strategische Technologieprodukte (insbesondere im öffentlichen Beschaffungswesen oder bei der Versteigerung erneuerbarer Energien)
  • Verbesserung der Qualifikation der europäischen Arbeitskräfte in diesen Sektoren (z. B. durch Netto-Null-Industrieakademien und Industriegebiete mit hoher Konzentration bzw. „Täler“)
  • Schaffung einer Plattform zur Koordinierung der EU-Maßnahmen in diesem Bereich

Um Innovationen zu fördern, schlägt der Rechtsakt vor, günstige Regulierungsrahmen für die Entwicklung, Erprobung und Validierung innovativer Technologien (sogenannte „regulatorische Sandboxes“) zu schaffen.

Die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele des Gesetzes für eine Netto-Null-Industrie werden anhand von zwei Richtwerten gemessen. Erstens: Die Produktionskapazität für Netto-Null-Technologien wie Photovoltaikmodule, Windturbinen, Batterien und Wärmepumpen muss 40 % des Einsatzbedarfs der EU erreichen. Zweitens: Ein konkretes Ziel für einen höheren EU-Anteil dieser Technologien, um bis 2040 einen Anteil von 15 % an der Weltproduktion zu erreichen.

Darüber hinaus wird mit dem Netto-Null-Industrie-Gesetz eine jährliche Injektionskapazität von mindestens 50 Millionen Tonnen CO2 geschaffen, die bis 2030 in geologischen Speicherstätten auf dem Gebiet der Union erreicht werden soll.

Nächste Schritte

Nachdem der Rat am 27.05.2024 den Standpunkt des Europäischen Parlaments gebilligt hat, wurde der Rechtsakt angenommen.

Nach der Unterzeichnung durch den Präsidenten des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates wird die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Quelle: Rat der EU