EU-Recht - 28. Juni 2024

Konsultationen zum Programm Digitales Europa und zu Cybersicherheit

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 27.06.2024

Die EU-Kommission hat zwei öffentliche Konsultationen gestartet. Zum Programm „Digitales Europa“ sammelt sie bis 20. September und zur Netz- und Informationssicherheit (NIS2-Richtlinie) zur Abwehr von Cyber-Bedrohungen in den kommenden vier Wochen Beiträge.

Konsultationen zum Programm Digitales Europa

Das Programm „Digitales Europa“ (DIGITAL), das mit einem Budget von über 7,9 Milliarden Euro ausgestattet ist, konzentriert sich darauf, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern sowie öffentlichen Verwaltungen digitale Technologien zugänglich zu machen. Interessengruppen, werden gebeten, bis zum 20. September ihre Beiträge einzureichen.

Die Konsultation wendet sich unter anderem an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Nichtregierungsorganisationen, Hochschulen, Sozialpartner, Behörden und Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Ländern. Die EU-Kommission wird im Anschluss einen Bericht mit den Ergebnissen und den Antworten der Interessengruppen hier veröffentlichen.

Das Programm „Digitales Europa“ ergänzt die Mittel, die über andere EU-Programme wie Horizont Europa (für Forschung und Innovation) und die Fazilität „Connecting Europe“ (für digitale Infrastrukturen), die Fazilität für Konjunkturbelebung und Widerstandsfähigkeit, die Strukturfonds und andere zur Verfügung stehen.

NIS2-Richtlinie

Für die überarbeitete Richtlinie über die Netz- und Informationssicherheit (NIS2-Richtlinie) zur Abwehr von Cyber-Bedrohungen in Europa will die EU-Kommission bis zum 17. Oktober einen Durchführungsrechtsakt erlassen. Sie bittet um Rückmeldungen zu ihrem Entwurf innerhalb der kommenden vier Wochen. In dem neuen Rechtsakt sollen die technischen und methodischen Anforderungen an das Risikomanagement zur Cybersicherheit für bestimmte Einrichtungen in den Bereichen digitale Infrastrukturen, digitale Anbieter und Verwaltung von Informations- und Kommunikationstechnologiediensten (Business-to-Business) festgelegt werden.

Die NIS2-Richtlinie deckt nun mittlere und große Einrichtungen aus einer größeren Anzahl von Sektoren ab, die für Wirtschaft und Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind, darunter Anbieter von öffentlichen elektronischen Kommunikationsdiensten, digitalen Diensten, Abwasser- und Abfallentsorgung, Herstellung kritischer Produkte, Post- und Kurierdiensten sowie öffentliche Verwaltung.

Quelle: Europäische Kommission