Sozialversicherungsrecht - 11. Juli 2024

Künstlersozialversicherung: Abgabe bleibt im Jahr 2025 stabil bei 5,0 Prozent

BMAS, Pressemitteilung vom 11.07.2024

Beteiligung der Ressorts und der Verbände wurde eingeleitet

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025 (KSA-VO 2025) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Im Jahr 2025 wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 5,0 Prozent betragen.

Es ist gut, dass der Künstlersozialabgabesatz im kommenden Jahr unverändert 5,0 Prozent beträgt. Diese Stabilität gibt den Unternehmen in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil

Was ist die Künstlersozialversicherung?

Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbstständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge.

Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 5,0 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales