Handelsschiedsverfahren - 16. Oktober 2024

Modernisierung des Schiedsgerichtsverfahrens

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 15.10.2024

Die Bundesregierung will das Schiedsgerichtsverfahren punktuell anpassen und so modernisieren. Mit dem entsprechenden Gesetzentwurf (20/13257) soll demnach der Streitbeilegungsstandort Deutschland gestärkt und „die Attraktivität der Bundesrepublik Deutschland als Austragungsort bedeutender nationaler und internationaler Handelsschiedsverfahren“ weiter erhöht werden. Die Anpassungen ergeben sich zum einen aus internationalen Vereinbarungen. Wie die Bundesregierung ausführt, sollen unter anderem Änderungen am Modellgesetz der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit aus dem Jahr 2006 bedarfsgerecht ins deutsche Recht überführt werden. Ferner soll unter den Schlagwörtern „Internationalisierung und Digitalisierung des Verfahrensrechts“ etwa Englisch als Gerichtssprache gestärkt und der Einsatz digitaler Hilfsmittel ermöglicht werden. Als „weitere Maßnahmen zur Förderung des Streitbeilegungsstandorts“ sieht der Entwurf unter anderem vor, dass Schiedssprüche unter bestimmten Bedingungen veröffentlicht werden können. Damit solle die Rechtsfortbildung gefördert werden. Zudem sollen Schiedsrichterinnen und -richter demnach die Möglichkeit erhalten, Sondervoten zu Schiedssprüchen festzuhalten.

Der Bundesrat fordert in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf, an einer Formvorschrift zum Abschluss von Schiedsvereinbarungen festzuhalten, da formfreie Schiedsvereinbarungen zu Rechtsunsicherheiten führten. Die Bundesregierung teilt diese Sorge in ihrer Gegenäußerung nicht und lehnt die Forderung ab.

Den Gesetzentwurf will der Bundestag am 17. Oktober 2024 in erster Lesung beraten.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 699/2024