Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes - 28. Juni 2024

Novellierung der Betriebsratsvergütung einstimmig beschlossen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.06.2024

Der Bundestag hat am Freitag, 28. Juni 2024, die gesetzliche Klarstellung zur Betriebsratsvergütung durch eine Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes (20/9469, 20/9875) beschlossen. Die von der Bundesregierung angestrebte Reform wurde einstimmig angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (20/11997) zugrunde. Hingegen abgelehnt wurde ein Antrag der Gruppe Die Linke mit dem Titel „Demokratie stärken – Betriebsräte vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen“ (20/11151).

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Anlass der geplanten Gesetzesnovelle ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Januar 2023 (Az. 6 StR 133/22), das in der Praxis zu Rechtsunsicherheiten und vermehrt zu präventiven Kürzungen von Betriebsratsvergütungen geführt hat. Laut BGH kann es den strafrechtlichen Tatbestand der Untreue erfüllen, wenn der Arbeitgeber gegen das Begünstigungsverbot verstößt. Dieser Verunsicherung will die Regierung nun abhelfen.

Quelle: Deutscher Bundestag