Geldwäschebekämpfung - 7. Juni 2024

Annahme des Geldwäschepakets

BRAK, Mitteilung vom 06.06.2024

Am 30. Mai 2024 hat der Rat die Kompromisstexte des Geldwäschepakets angenommen. Das EU-Parlament hatte diese bereits am 24. April 2024 gebilligt.

Die BRAK hat den Legislativprozess aller drei Dossiers des Geldwäschepakets von Anfang an intensiv begleitet und eine drohende Gefährdung des Mandatsgeheimnisses sowie der anwaltlichen Selbstverwaltung angemahnt. Nun bleibt das anwaltliche Berufsgeheimnis in der neuen Geldwäscheverordnung in Bezug auf Melde- und Sorgfaltspflichten geschützt. Geeinigt hatte man sich ferner u. a. auf eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro. Bereits im Dezember hat es eine teilweise Einigung über die Verordnung zur neuen EU-Geldwäschebehörde AMLA gegeben, die der AMLA nur noch abgeschwächte Befugnisse über die Selbstverwaltungseinrichtungen zuspricht. So soll es keine Weisung im Einzelfall geben. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt können die Rechtsakte dann in Kraft treten. Drei Jahre später wird die Geldwäscheverordnung unmittelbar anwendbar sein, für die neue Geldwäscherichtlinie starten Umsetzungsfristen von zwei bzw. drei Jahren.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 11/2024